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   AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20   

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AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20 (https://dejure.org/2021,54867)
AG Coesfeld, Entscheidung vom 08.04.2021 - 5 F 120/20 (https://dejure.org/2021,54867)
AG Coesfeld, Entscheidung vom 08. April 2021 - 5 F 120/20 (https://dejure.org/2021,54867)
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  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (BVerfG, NJW 2015, 223 m.w.N.).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, NJW 2015, 223).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG, NJW 1968, 2233, 2235).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Vielmehr gehören die Eltern, deren sozio-ökonomische Verhältnisse, Werte und Verhaltensweisen grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes (vgl. BVerfG, NJW 2010, 2333, 2335).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Voraussetzung für die Entziehung der elterlichen Sorge ist mithin eine Gefährdung des Kindeswohls, also ein bereits eingetretener Schaden des Kindes oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11, BeckRS 2012, 48175, beck-online).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt jedoch den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfG, NJW 1982, 1379, 1380).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es gleichwohl weiterhin, dass die Anwendung des mildesten Mittels dann zu unterbleiben hat, wenn die Maßnahme mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und bei einer Gesamtbetrachtung zu keiner Verbesserung der Situation des Kindes führt (vgl. nur BGH, NJW 2012, 151, 154).
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 2 UF 227/12

    Aufhebunng der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Es besteht auch kein Anspruch des Kindes auf "Idealeltern" (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 12.07.2013 - 2 UF 227/12, BeckRS 2013, 13750, beck-online).
  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Alle Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Inpflegenahme müssen mit dem anzustrebenden Ziel der Zusammenführung von leiblichen Eltern mit ihren Kindern im Einklang stehen (EuGHMR, FamRZ 2002, 1393, [1397]).
  • OLG Hamm, 03.04.1995 - 15 W 35/95

    Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern und der Rückkehr zu der

    Auszug aus AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Denn eine solche Beziehung baut sich durch Pflege und Zuwendung auf, die eine Bezugsperson dem Kind über längere Zeit entgegenbringt (OLG Hamm, FamRZ 1995, 1507).
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